Scheidung
Seit 2013 müssen Eltern vor der einvernehmlichen Scheidung den Nachweis erbringen, dass sie an einer Elternberatung teilgenommen haben, um über die mit der Scheidung verbundenen Folgen für minderjährige Kinder informiert zu sein. Außerdem können Familiengerichte bei schwierigen Obsorgeverfahren Eltern zur Erziehungsberatung verpflichten.
- Verpflichtende Elternberatung vor einvernehmlicher Scheidung laut § 95 Absatz 1a Außerstreitgesetz
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